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Die Rahmenbedingungen für die vorschulische Kinderbetreuung sind in der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern verankert.
Ergänzend zu dieser Verordnung gilt in Graubünden das Pflegekindergesetz
Es legt die Voraussetzungen für die Bewilligung fest, die für alle Einrichtungen der Vorschulbetreuung beim Kantonalen Sozialamt Graubünden eingeholt werden müssen. Die Richtlinien und Formulare für die Gesuche um eine Bewilligung finden Sie auf der Webseite des Sozialamts
Kanton und Wohnsitzgemeinden der Kinder zahlen Betriebsbeiträge an Krippen, Kindertagesstätten und Tagesfamilienvermittlungsstellen. Die Grundlage für die Beiträge der öffentlichen Hand bildet das Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden und die entsprechende Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden
Voraussetzung für die Gewährung von Beiträgen ist die Anerkennung der Einrichtung durch das Kantonale Sozialamt Graubünden (Art. 8 Gesetz Kinderbetreuung).
Für die Betreuung von Kindergarten- und Schulkindern gibt es in einigen Gemeinden Tagesstrukturen. Dieser Bereich untersteht dem Amt für Schule und Sport AVS GR und wird durch die Verordnung über weiter gehende Tagesstrukturen geregelt. Nähere Auskünfte erteilen die Schulträgerschaften und die Gemeinden. Eine der Bedingungen dafür, dass die Institutionen Beiträge von den Gemeinden und vom Kanton erhalten, besteht darin, dass die Wohnsitzgemeinden der Kinder den Bedarf an Betreuung anerkennen und bereit sind, dafür die vorgeschriebenen Beiträge zu bezahlen.
Betreuungstarife

Bündner Krippen, Kindertagesstätten und Tagesfamilienvereine dürfen ihre Tarife individuell festlegen. Gesetzlich geregelt ist nur eine Obergrenze. Voraussetzung für die kantonale Anerkennung als beitragsberechtigte Institution sind nach steuerbarem Einkommen abgestufte Tarife. Da die Institutionen alle Kosten, die nicht durch die Beiträge von Kanton und Gemeinden gedeckt sind, durch Elternbeiträge finanzieren müssen, können die Ansätze von Institution zu Institution erheblich variieren.
Zahlreiche Institutionen veröffentlichen ihre aktuellen Tarifreglemente auf ihrer Webseite. Sie finden dort viele nützliche Informationen.
Löhne

Ein Grossteil der Trägerschaften von Bündner Betreuungsangeboten sind private Vereine, die ihre Einrichtungen durch Einnahmen aus Elternbeiträgen, öffentlichen Beiträgen vom Kanton und den Gemeinden sowie durch Spenden finanzieren. Der Kanton hat bisher davon abgesehen, Lohnempfehlungen für diesen Bereich abzugeben. Der Verband Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse hat Lohn- und Anstellungsempfehlungen für Fachpersonal in Kindertagesstätten herausgegeben, die viele interessante Hinweise und Regelungen enthalten. Der Vorstand des Fachverbands Kinderbetreuung empfiehlt seinen Mitgliedern, sich an diese Empfehlungen zu halten.
Kinderbetreuungskosten

Unter Kinderbetreuungskosten versteht man sowohl die Vollkosten, welche die Betreuung eines Kindes in einer Kita oder durch eine Tagesfamilie verursacht, als auch die Kosten, welche die Eltern bezahlen müssen.

Der Bericht des Bundesrates "Vollkosten und Finanzierung von Krippenplätzen im Ländervergleich" vom 1. Juli 2015 bringt zu beiden Themen interessante Informationen. Lesen Sie mehr darüber.