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Neues Kinderbetreuungsgesetz (KIBEG) tritt im Sommer 2025 in Kraft
Ab dem 01.08.2025 gilt im Kanton GR das neue, totalrevidierte Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung (KIBEG). Mit dem Systemwechsel zur einkommensabhängigen Finanzierung sollen einheitliche Bedingungen für alle Familien im Kanton geschaffen werden. Ein Online-Rechner unter https://quint.gr.ch/calculator gibt Auskunft über mögliche Beiträge. Weiteres siehe: Gesetzliches.
Neues Kinderbetreuungsgesetz (KIBEG) tritt im Sommer 2025 in Kraft
Medienmitteilung Kanton GR 07.05.2025
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